LEISTUNGEN
Immer mehr Versicherer versuchen durch Ihr Schadensmanagement berechtigte Ansprüche der Geschädigten zurückzuweisen und die Kosten zu reduzieren.
Die Aussicht auf eine schnelle Abwicklung und Bearbeitung und der "Bonus" eines Hol- und Bringservice und kostenlose Ersatzfahrzeuge während der Dauer der Reparatur verdecken den eigentlichen, rechtlichen Anspruch des Geschädigten.
Auch durch die von der Versicherung angebotene Voraussetzung, dass die Abwicklung mit versicherungsbeauftragten Gutachtern erfolgt und der beschädigte Wagen in einer Partnerwerkstatt repariert wird, verliert der Geschädigte den Blick auf das Wesentliche.
Das was der Geschädigte als vermeindlich "servicefreundlich" sieht, ist ein von der Versicherung gesteuertes Verhalten der Kostenkontrolle, oft zu Ungunsten des Geschädigten. Häufig fallen dabei berechtigte Ansprüche weg, wie z.B. Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung, die Wertminderung des geschädigten Fahrzeugs je nach Alter und Laufleistung, mögliche Rechtsanwaltskosten, freie Wahl der Werkstatt und die selbständige Beauftragung eines unabhängigen Gutachters.
Gerade bei neueren Fahrzeugen ist nicht sicher, wie sich existierende Herstellergarantien mit dem von der Versicherung vorgeschlagenen "Serviceangebot" arrangieren lassen. Alle Fahrzeug-Hersteller bestehen auf eine sach- und fachgerechte Instandsetzung optimalerweise innerhalb ihres eigenen Werkstattnetzes, um ihre Gewährleistungsvorgaben einhalten zu können.
ICH STEHE IHNEN ZUR SEITE BEI:
UNFALLGUTACHTEN UND WERTGUTACHTEN FÜR
PKW, LKW, ANHÄNGER, KOMMUNAL- UND SONDERFAHRZEUGE.